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Pandemie- und Hygiene-Plan
- Mit diesem Plan und den Regelungen versucht der Tennisverein Süd das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Bei Bedarf können diese Regelungen verändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Gültig ist dieser Plan mit Beginn des Spielbetriebes auf den Außenplätzen.
- Die Duschen und Umkleideräume, ebenfalls der Multifunktionsraum sind je nach Coronabeschlüssen geschlossen und die Nutzung möglicherweise untersagt. Selbst wenn ein Zugang möglich sein sollte, gelten diese Bereiche als gesperrt und dürfen nicht genutzt werden.
- Für die Nutzung der Tennishalle ist der Zugang über unseren Haupteingang zu nutzen. Das Verlassen erfolgt über den Notausgang am Ende des Gangs bei den Umkleiden, wie ausgezeichnet. Es ist unbedingt auf die Kontaktabstände zu achten.
- Auf den Zuwegungen, Eingängen, Außenplatzen und dem Parkplatz sind die Abstände, entsprechend der Regelungen, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes getroffen wurden, einzuhalten.
- Die Tennisanlage dient in erster Linie der sportlichen Nutzung.
- Beim Tennisspielen ist in jedem Fall auf die nötigen Abstände zwischen den Spielern zu achten, mindestens 1,5 Meter.
- Die Sanitäranlagen im Eingangsbereich des Vereinsheimes sind zur Nutzung geöffnet. Diese dürfen aber jeweils nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Auf eine gründliche Handhygiene ist zu achten. Am Eingang ist ebenfalls auf Kontaktabstand zu achten.
- Der Bereich am Eingang zum Vereinsheim und vor der Belegungstafel ist frei zu halten, damit sich zur Nutzung jeweils nur ein Mitglied dort befindet.
- Vorhandene Sitzgelegenheiten dienen ausschließlich dem Wechsel von Schuhwerk u. ä..
- Während des Tennisspielens, der Seitenwechsel und der Erholungspause ist auf ausreichend Abstand zu achten.
- Es wird empfohlen, nach dem Spiel Handhygiene walten zu lassen.
- Vorhandenes Desinfektionsmittel ist für die Nutzung an vorgesehener Stelle gedacht.
- Die Zugangstür zum Vereinsheim wird in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
- Sollte es nötig sein, für eine gewisse Zeit (Unterhaltung, Absprachen) miteinander zu kommunizieren, ist auf die Nutzung von Schutzmasken empfohlen.
- Dort, wo es räumliche Engpässe geben könnte, achten alle Sporttreibende und auf der Tennisanlage befindlichen Personen für ausreichenden Schutz und Abstand untereinander.
- Alle Maßnahmen zum Infektionsschutz sind vorrangig zu beachten und gelten zusätzlich zu Platzregeln und Hausordnung.
- Kommen – Spielen – Gehen: Die Verweildauer auf der Tennisanlage ist auf die Zeit des Spielens zu begrenzen. Wartezeiten vor dem Spielen und danach sind auf das nötige Minimum zu reduzieren.
- Training: Insbesondere das Jungendtraining wird auf 45 Minuten gekürzt, jegliches Training darf nur mit 4 Spielern je Platz durchgeführt werden.
- Eltern oder andere begleitende Personen dürfen sich in der Zeit des Trainings nicht auf der Tennisanlage aufhalten. Nur Bringen und Abholen!
- Alle Trainingsteilnehmer haben ein eigenes Handtuch und Schutzhandschuhe dabei.
- Die Trainer haben für Mai einen vorläufigen Trainingsplan erstellt.
- Für Juni und die verbleibende Zeit wird ein neuer Trainingsplan erstellt, der sich den sich ändernden Vorschriften anpasst.
- In jedem Fall entscheidet der Trainer auch bei Änderungen der behördlichen Auflagen und Regelungen über die Durchführung des Trainings und ist für die Zeit des Trainings „Pandemie-Beauftragter“. Somit sorgt er für die nötigen Schutzmaßnahmen und die Einhaltung der Abstandsregelungen.
- Bei Dauerregen fällt das Training ersatzlos aus, da Wartezeiten vermieden werden müssen und die Halle nicht genutzt werden darf.
- Wettkampfsport: Auch für die Wettkämpfe gelten die Abstandsregeln! Nach Möglichkeit erscheinen die Spieler*innen in Sportkleidung. Die Duschen sind weiterhin gesperrt und das gemeinsame Verzehren (Mannschaftsessen) nicht erlaubt. Auch bei Regenunterbrechungen ist auf alle Regelungen zum Infektionsschutzes ausnahmslos zu achten.
Bremen, 24. Januar 2022